Bring Your Own Device (BYOD): Das eigene Smartphone am Arbeitsplatz – Pro und Contra
Das eigene Smartphone am Arbeitsplatz – Pro und Contra
Der Verzicht auf das schicke Tablet oder Smartphone gewohnte Programme und Features im Berufsalltag ist für technikaffine Mitarbeiter eine Beeinträchtigung. Ein klassisches Firmenhandy taugt nicht mehr als Anreiz. Hier setzt die Devise „Bring Your Own Device“ (BYOD) an. Arbeitnehmer nutzen eigene Endgeräte für dienstliche Tätigkeiten. Vordergründig liegen Vorteile auf der Hand: Mitarbeiter entscheiden selbst, welches Arbeitsgerät sie verwenden möchten und erhalten eventuell einen finanziellen Zuschuss des Arbeitgebers. Die Frage nach der Gebührenübernahme ist Dank aktueller Discount-Smartphone Tarife mit Flatrates, z. B. von PremiumSIM, für Gespräche und Datenvolumen in den wenigsten Fällen ein Hindernis.
Bedenken in der IT-Organisation
Dennoch hat sich der Ansatz bislang nicht durchgesetzt. IT-Abteilungen argumentieren mit Sicherheitsbedenken und dem Aufwand für Support und Unterstützung. Statt einiger Modelle präferierter Hersteller ist mit BYOD eine komplexe Landschaft zu betreuen, beginnend bei den verschiedenen Betriebssystemen. Schon der Aufbau eines entsprechenden Skillsets übersteigt die möglichen Einsparungen bei der Anschaffung der Geräte.
Trennung von Geschäftlichem und Privatem
Ein Geschäftshandy bleibt im Urlaub eher zu Hause, als das „eigene“ Smartphone. Die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre verwischen. Man denke an Emails nach Feierabend oder am Wochenende. Aus der Perspektive Datenschutz eröffnet sich ein ähnliches Dilemma: Darf der Arbeitgeber im Verlustfall einen Löschbefehl geben, und so auch die persönlichen Daten des Arbeitnehmers entfernen? Wie steht es allgemein um den Zugriff der Firma auf diese Informationen? Oder andersherum gefragt: Darf der Mitarbeiter die Kontaktdaten seiner Kollegen in der Cloud des Anbieters speichern oder verletzt er damit deren Persönlichkeitsrechte?
Richtlinien schaffen Klarheit
Bei der Einführung von BYOD gilt es, einiges im Vorfeld zu klären. Neben technischen Fragen, wie Lösungen zum sicheren Zugang zum Unternehmensnetzwerk, geeigneten Verschlüsselungsverfahren, Fernwartungszugriff und dem Durchsetzen starker Kennwörter sind steuerrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Es sind eindeutige Regelungen erforderlich, wer für Apps oder andere Software, Updates oder im Verlustfall zahlt. In mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ist der Betriebsrat frühzeitig miteinzubeziehen.