Altersvorsorge für Selbständige – die Rürup Rente
Heute möchte ich mich einem ganz besonderen Thema widmen, der Altervorsorge für Selbständige:
Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnenswert ist. Sie haben nicht die Möglichkeit, die Riester Rente in Anspruch zu nehmen, die nur Arbeitnehmern oder anderen Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung offen steht. Bei der Rürup Rente gibt es keine staatlichen Zulagen. Die Beiträge können jedoch von der Steuer abgesetzt und als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Rürup Rente für Selbstständige vergleichen
Fast alle deutschen oder ausländischen Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine Rürup Rente abzuschließen. Dabei kann der Kunde selbst entscheiden, ob er sein Geld in eher sicherheitsorientierte oder eher chancenreiche Anlagen investieren möchte. Im letztgenannten Fall können im Laufe der Jahre erhebliche Überschüsse erwirtschaftet werden, an denen der Versicherte in angemessener Form beteiligt wird. Im Gegensatz zu einer Kapital-Lebensversicherung kann eine Rürup Rente nicht in einem Betrag, sondern nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Für Selbstständige ist die Rürup Rente oftmals die einzige Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen und dabei staatliche Unterstützung in Form von Steuererleichterungen zu bekommen. Einen Vergleich von Rürup Anbietern findest Du z.B. unter http://rürup-renten-vergleich.de/ruerup-vergleich.
Vorteile der Rürup Rente für Selbstständige
Die Rürup Rente bietet den Vorteil, dass die Rentenzahlungen nicht erst mit der Vollendung des 67., sondern bereits mit der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen können. Ab diesem Zeitpunkt sind sie bis zum Ende des Lebens garantiert. Während der Ansparphase kann die Rürup Rente weder verpfändet, noch als Sicherheit verwendet werden. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu einer Kapital-Lebensversicherung, die bei Bedarf vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden kann. Eine Rürup Rente kann erst ausgezahlt werden, wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht hat. Aus diesem Grunde ist sie bei einer Privat- oder Regelinsolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und kann bei einem Hartz IV Bezug nicht zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden.
Fazit
Jede Person, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und nicht die Gelegenheit hat, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, sollte ernsthaft über den Abschluss einer Rürup Rente nachdenken. Sie kann entscheidend dazu beitragen, eine solide Altersvorsorge aufzubauen und eine lebenslange Rente zu sichern. Die Flexibilität der Sparverträge wirkt sich sehr vorteilhaft aus. Allerdings kann das Geld nicht vorzeitig, sondern erst nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.