Wissenswertes bei der Existenzgründung: Zur Wahl der Rechtsform
Wer ein eigenes Unternehmen gründet, hat in Bezug auf die Rechtsform die Qual der Wahl. Bei der Entscheidung können natürlich Rechtsanwälte und Steuerberater behilflich sein. Diese sollten sich am besten auf Gesellschaftsrecht spezialisiert haben. (Entsprechende Kanzleien lassen sich beispielsweise über DasTelefonbuch aufrufen, siehe http://www.dastelefonbuch.de/Branchen/Gesellschaftsrecht.html.) Als Existenzgründer sollte man jedoch auf jeden Fall über einige wichtige Grundlagen informiert sein.
Allgemein wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, werden Firmen von Kaufmännern geführt:
Der (eingetragene) Kaufmann
Kaufleute sind nach deutschem Recht grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: den Istkaufmann und den Kannkaufmann. Wer in Deutschland ein Handelsgewerbe betreibt, wird automatisch von Rechts wegen zum Kaufmann. Der Grund dafür ist einfach: Nach dem Handelsgesetzbuch unterliegen z. B. Kaufverträge unter Kaufleuten eigenen Regeln. Außerdem ergeben sich durch die Kaufmannseigenschaft Buchführungspflichten.
Wer ein Gewerbe betreibt, welches sich nicht mit Handel beschäftigt, kann ebenfalls zum Kaufmann werden. Hierzu muss allerdings eine Eintragung erfolgen. Beim Istkaufmann hat die Eintragung daher lediglich deklaratorische Wirkung, während der Kannkaufmann erst durch Eintragung zum Kaufmann wird. Der Vorteil dieser Rechtsform ist die Klarheit. Denn der Kaufmann ist allein verantwortlich und es muss keine Aufteilung der Gewinne erfolgen. Umgekehrt haftet der Kaufmann auch mit seinem gesamten privaten Vermögen für seine Firma. Insofern bedeutet der Betrieb einer Firma als Einzelkaufmann immer auch ein erhebliches finanzielles Risiko.
Die Personengesellschaften
Sofern mehrere Menschen gemeinsam ein Unternehmen gründen, bilden sie eine Gesellschaft. Dies geschieht auch ohne Eintragung ganz automatisch, sobald die betroffenen Personen einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie bilden dann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR.
Der Nachteil einer solchen Vorgehensweise ist, dass die jeweiligen Beiträge zur Gesellschaft und sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder nicht festgelegt sind. Bei Problemen ist ein langwieriger Streit damit vorprogrammiert. Bei Gründung der Gesellschaft sollte deshalb in jedem Fall ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der zumindest alle grundlegenden Fragen genau regelt.
Wer gemeinsam ein Handelsgewerbe als Offene Handelsgesellschaft (OHG) betreiben will, muss in jedem Fall einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen. Außerdem wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen, aus welchem sich ergibt, welche Personen berechtigt sind, für die Gesellschaft geschäftlich tätig zu werden.
GbR und OHG haben eine persönliche Haftung der Gesellschafter im Falle einer finanziellen Schieflage zur Folge. Diese Haftung kann bei einzelnen Personen ausgeschlossen werden, indem man eine Kommanditgesellschaft gründet. Die Kommanditisten haften dann nur mit ihrer jeweiligen Einlage, während es bei den Komplementären bei einer vollen persönlichen Haftung bleibt.
Die Kapitalgesellschaften
Um einer persönlichen Haftung aus dem Weg zu gehen, kann alternativ auch eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Die beliebteste Form ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei dieser haftet lediglich das von den Gesellschaftern in die Gesellschaft eingebrachte Kapital. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000,00 Euro.
Damit diese Rechtsform nicht dafür missbraucht wird, Schulden zu machen, für welche man nicht selber aufkommen möchte, unterliegt die GmbH wesentlich strengeren Pflichten was die Buchführung betrifft. Insofern gilt es, Aufwand und Risiken gegeneinander abzuwägen, was die Auswahl der für das eigene Unternehmen passenden Rechtsform betrifft.
Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen dazu können auch im Handelsgesetzbuch (HGB) nachgelesen werden, siehe hier.