Der Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Startups die Möglichkeit, den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Dieser soll den Lebensunterhalt in der ersten Zeit nach der Existenzgründung sichern. Das Gute: Er kann neben anderen öffentlichen Fördermitteln für Existenzgründer gewährt werden. Der Gründungszuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung, das heißt, einen Rechtsanspruch auf seine Gewährung hat man nicht. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Gewährung des Zuschusses. Ein Grund, der zur Zusage des Gründungszuschusses führen kann, ist die Prognose einer nachhaltigen Integration des Existenzgründers durch den Startup. Bei der Beurteilung dieses Aspektes spielen die Aufnahmefähigkeit des für den Existenzgründer erreichbaren Arbeitsmarktes eine Rolle sowie die für die Person vorliegenden Stellenangebote. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, rechtzeitig mit der Bundesagentur für Arbeit in Kontakt zu treten.
Welche Personen können gefördert werden?
Es können Existenzgründer gefördert werden, die bis zum Beginn der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von wenigstens 150 Tagen haben. Darüber hinaus muss der Startup zum Ende der Arbeitslosigkeit führen und wenigstens einen Umfang von 15 Wochenstunden umfassen. Die Kenntnisse und die Fähigkeiten, die für die Ausübung der Existenzgründung erforderlich sind, muss der Antragsteller nachweisen. In der Regel geschieht dies durch Qualifikationsnachweise fachlicher und unternehmerischer Art, durch Berufserfahrung oder die Teilnahme an Lehrgängen zur Vorbereitung eines Startups. Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung bescheinigen. Fachkundige Stellen sind:
- IHK
- Handelskammer
- Berufständische Kammern
- Kreditinstitute
- Fachverbände.
Welche fachkundige Stelle gewählt wird, kann sich der Existenzgründer frei aussuchen.
Welche Unterlagen werden für die fachkundige Stelle benötigt?
Für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung benötigt die fachkundige Stelle vom Startup folgende Unterlagen:
- Beschreibung (in kurz) des Vorhabens
- Lebenslauf
- Finanzierungs- Kapitalbedarfsplanung
- Rentabilitäts- und Umsatzvorschau.
Auch hier ist es sinnvoll, sich vorher an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden und die förderungsrechtlichen Fragen zu klären, bevor man an die fachkundige Stelle herantritt.
Wie hoch ist der Zuschuss und wie lange wird er gezahlt?
Beim Zuschuss für das Startup unterscheidet man zwei Phasen. Für die ersten sechs Monate wird ein Zuschuss in Höhe des bis dahin bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich von 300 € im Monat (zur Absicherung des Lebensunterhaltes) gezahlt. Danach beträgt der Zuschuss für weitere neun Monate 300 € im Monat. Für die zweite Phase muss eine intensive Geschäftstätigkeit und die hauptberufliche Aktivität nachgewiesen werden.
Wann stellt man wo den Existenzgründerzuschuss Antrag?
Der Antrag auf Gründungszuschuss muss unbedingt vor Aufnahme des Startups gestellt werden. Die zuständige Agentur für Arbeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Existenzgründers. Dort erhält man auch die Anträge und Unterlagen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn seit der letzten Gewährung eines Gründerzuschusses für die antragstellende Person noch keine zwei Jahre vergangen sind.