Schock für Start-Ups: Wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt
Start-Ups sind oft auf jeden Cent angewiesen und halten sich vor allem in der Anfangsphase „gerade so über Wasser“. Ein unzuverlässiger Kunde kann zu ernsten Existenznöten führen, wenn Rechnungen nicht gezahlt werden. Manchmal ist es – glücklicherweise – nur ein Versehen und nach einer freundlichen Erinnerung landet das Geld auf dem Konto. Es gibt aber auch andere Situationen und der Kunde zahlt weiterhin nicht. Trotz allem Ärger ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, um doch noch an das eigene Geld zu kommen.
Der erste Schritt: Freundliche Erinnerung an die Zahlungsverpflichtung
Vergesslichkeit ist menschlich und manchmal verschwindet eine Rechnung im Posteingang oder wird schlicht übersehen. Der erste Schritt ist daher eine freundliche Rückfrage, wann mit der Begleichung der ausstehenden Posten zu rechnen ist. Ist der Kunde zahlungsunfähig, möchte seine Schuld aber begleichen, kann eine Ratenzahlung sinnvoll sein. Folgt auf die Erinnerung hingegen keine Rückmeldung, wird es Zeit für den nächsten Schritt.
Die offizielle Mahnung: Kunden in Zahlungsverzug setzen
Zahlt der Schuldner (Kunde) nicht, setzt ihn eine Mahnung offiziell in Zahlungsverzug und der Gläubiger darf Zinsen einfordern. Hierbei ist es wichtig, eine Frist zu setzen, bis zu der die ausstehende Summe eingegangen sein muss. In der Mahnung ist es legitim, auf die Einleitung weiterer Schritte hinzuweisen, wenn keine Zahlung erfolgt.
Professionelle Unterstützung: Hilfe durch das Inkassobüro
Reagiert der Kunde nicht, sollte der Start-Up-Gründer ein erfahrenes Inkassounternehmen beauftragen und sein Geld eintreiben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die dem Gläubiger zur Verfügung stehen. Einerseits besteht die Option, die Forderung zu verkaufen. In diesem Fall bezahlt das Inkassounternehmen einen zuvor ausgemachten Betrag und übernimmt die Forderung für den Gläubiger. Wann und wie die Eintreibung erfolgt, bleibt dann im Entscheidungsbereich der Profis, der Start-Up-Betreiber hat seine Liquidität schnell wieder sichergestellt.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Inkassodienstleister die Forderung im Auftrag und im Sinne des Kunden eintreibt. Das Geld wird dann von den Profis an den ursprünglichen Gläubiger weitergegeben.
Kunde zahlt weiterhin nicht: Mit dem Inkassounternehmen vor Gericht
Das beauftragte Inkassounternehmen wird zunächst eine außergerichtliche Zahlung anstreben, um die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen. Die entstehenden Kosten werden auf den säumigen Schuldner umgelegt, dieser zahlt Gebühren für die Profis. Wenn die außergerichtlichen Versuche nicht zum Erfolg führen, wird im nächsten Schritt ein Mahnbescheid beantragt. Auf diesen erfolgt der Vollstreckungsbescheid (sofern seitens des Schuldners kein Widerspruch eingelegt wird) und ermöglicht dem Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
30 Jahre vollstreckbar: Was eine gerichtliche Titulierung bedeutet
Die Situation auszusitzen und Vollstreckungsansätze von Inkassounternehmen und Anwälten zu ignorieren, führen für den Schuldner nicht zum Ziel. Nachdem die Forderung tituliert wurde, kann bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Kontopfändungen und Lohnpfändungen sind gängige Methoden, um das Geld des Gläubigers doch noch einzutreiben. So weit kommt es aber oft gar nicht. Bereits das Einschalten eines Inkassounternehmens kann beim Schuldner dazu führen, dass er sich dem Ernst seiner Lage bewusst wird. Statt weitere Kosten auflaufen zu lassen, melden sich säumige Zahler oft schon nach dem ersten Brief. Ist die Zahlungsfähigkeit nicht gegeben, besteht auch bei Weitergabe einer Forderung ans Inkassobüro noch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

