Umsatzsteuer

Umsatzsteuer – was ist das und was bedeutet es für Unternehmen

Verbrauchsteuer für Unternehmen – Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer

Häufig hört man statt dem Begriff Umsatzsteuer auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer. Gemeint ist jedoch die gleiche Steuer. Der finanzrechtliche Sprachgebrauch beschränkt sich auf die Bezeichnung Umsatzsteuer, während Mehrwertsteuer ein umgangssprachlicher Begriff ist. Die Umsatzsteuer wird vom Staat erhoben, um die Wertschöpfung, die das Unternehmen erzielt, zu besteuern. Sie gehört zur Kategorie der Verbrauchsteuern. Auf alle Leistungen und Lieferungen, die ein Unternehmen gegen eine Form des Entgelts zur Verfügung stellt, wird diese Verbrauchsteuer erhoben. Dazu muss er sich beim zuständigen Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen anmelden und die Steuern dorthin abführen. Je nach Höhe des Umsatzes des Unternehmens wird die Umsatzsteuer als monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abgabe berücksichtigt. Zur Meldung wird der Vordruck der Umsatzsteuervoranmeldung verwendet.

Umsatzsteuer bei Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Unternehmen

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich vom Unternehmen geschuldet. In den meisten Fällen sind im Preis die Umsatzsteuer mit eingerechnet, sodass im Grundsatz der Konsument bzw. Verbraucher die Steuer bezahlt. Das Unternehmen fungiert dabei wie eine Art Treuhänder. Es erhebt den Steuerbetrag beim Verbraucher und leitet ihn dann anschließend an den Staat weiter. Es anders sieht es bei Dienstleistungen und Lieferungen zwischen zwei Unternehmen aus, die beide umsatzsteuerpflichtig sind. Hier ist eine Aufrechnung zwischen zu zahlender und zu erhaltender Umsatzsteuer erfolgen. Ein Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt. Ein Unternehmen kauft von einem anderen Unternehmen ein Produkt mit einem Preis einschl. Umsatzsteuer von 1.000 €. Die in  diesem Preis enthaltene Umsatzsteuer (190 €) kann der Unternehmer vom Finanzamt erstattet bekommen. Angenommen er verkauft das Produkt an einen Privatkunden für 2.000 €. Aus diesem Geschäft hätte er 380 € Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Nun kann er beide Sachverhalte gegeneinander aufrechnen, sodass der zu zahlende Betrag an das Finanzamt nunmehr 190 € beträgt.

Umsatzsteuer als Betriebssteuer

Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Betriebssteuern, die per Definition sich durch den Betrieb des Unternehmens begründen. Die grundsätzliche Belastung durch die Umsatzsteuer liegt beim Kunden, soweit er nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

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Umsatzsteuer (Recht verstehen)
  • Walkenhorst, Ralf (Autor)

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