Ein freier Beruf ist eine Arbeit die auf selbständiger Basis ausgeübt wird. Dazu zählen u. a kreative, forschende, pädagogische und lehrende Tätigkeiten.  Alle Vorschriften und Bestimmungen diesbezüglich sind im Einkommenssteuergesetz festgelegt.

Das Berufsbild

Der größte Teil der frei beruflich Tätigen, geht einer kreativen Tätigkeit nach oder bietet gewisse Dienstleistungen an. Mediziner, Therapeuten, Lehrer und Anwälte können ebenfalls als Freiberufler tätig sein. Die Einstufung wird vom Gesetzgeber anhand der jeweiligen Voraussetzungen durchgeführt. Der Status des Freiberuflers wird durch das Einstellen von Mitarbeitern nicht beeinflusst.

Freie Berufe und Steuern

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit und haben keine Verpflichtung zur Beantragung eines Gewerbescheins. Die freiberufliche Tätigkeit muss lediglich bei Finanzamt angemeldet werden.

Fusionierung freiberuflich Tätiger

Freiberufler haben die Möglichkeit gemeinsam zu einem Unternehmen zu fusionieren. Dies geschieht in Form einer Genossenschaft, Personen- oder Partnergesellschaft. Bei dieser Art von Firma ist jeder Einzelne haftbar und nicht das Unternehmen. Beispielsweise sind Ärzte für Fehldiagnosen und Behandlungsfehler, voll und ganz persönlich verantwortlich.

Unterschiede und Vorschriften

Viele Freiberufler werden durch berufsständige Körperschaften oder Standesvertretungen repräsentiert. Abhängig vom ausgeübten Beruf werden durch diese beispielsweise Fortbildungen gemanagt, Interessen vertreten oder sozialen Absicherungen verwaltet. Zu nennen wären hier die u. a die Anwalts- und Ärztekammer. Diese Einrichtungen haben viele Aufgaben und Rechte, wie die Sicherstellung der korrekten Berufsausübung, das Abhalten von Prüfungen und die Vollstreckung disziplinarischer Maßnahmen. Einige Freiberufler wie z. B Notare unterliegen staatlicher Ordnung und müssen sich an festgelegte Preise halten. Andere frei Berufszweige wiederum sind völlig frei in ihrer Ausübung und unterliegen weder Kontrollen, noch besonderen Auflagen.

Frei Berufe im Überblick

  • Die Definition unterliegt dem Einkommenssteuergesetz
  • Gesetzgeber legt die zugehörigen Berufsgruppen fest
  • keine Gewerbesteuer abzutreten
  • Vielfältige Strukturierung der einzelnen Freiberufler