Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement bezeichnet die Verwaltung von offenstehenden Forderungen innerhalb eines Unternehmens. Der Zweck dessen, ist es dafür zu sorgen, dass möglichst alle Forderungen beglichen werden, um somit die Zahlungsfähigkeit der Firma zu wahren.
Was versteht man unter Forderungsmanagement?
Forderungen kommen durch Geschäfte, die nicht in Bar, sondern auf Ziel abgewickelt werden, zustande. Diese Art der Zahlungsabwicklung ist in der Regel die Gängigste, da die meisten Unternehmen den Kauf und Verkauf durch Ausstellung einer Rechnung, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums beglichen werden muss, durchführen.
Wenn der Leistungsempfänger nicht die Liquidität hat um die Rechnung zu begleichen, muss er eventuell Insolvenz anmelden und es kommt zum Zahlungsausfall. Der Lieferant hat dann durch gezieltes Forderungsmanagement, die Möglichkeit gewisse Schritte einzuleiten um den ausstehenden Betrag einzufordern.
Tätigkeiten im Forderungsmanagement
Die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten des Forderungsmanagements werden in drei Rubriken aufgeteilt:
Rechnungsstellung
Damit eine Forderung entstehen kann, ist der Lieferant verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren bzw. ihm eine Rechnung zukommen zu lassen.
Debitorenbuchhaltung
Im zweiten Schritt muss die Forderung in der Buchhaltung verwaltet werden. Dies beinhaltet unter anderem das Festhalten der Zahlungsfrist, sowie das Aktualisieren der Kundeninformation um zukünftige Zahlungsausfälle zu vermeiden
Mahnverfahren und Inkasso
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt es zum Mahnverfahren. In erster Instanz werden Zahlungsaufforderungen an den Kunden übermittelt. Bei Nichtbeachtung erfolgen Mahnschreiben. Wenn der Kunde daraufhin nicht reagiert können Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten oder gerichtliche Schreite eingeleitet werden.
Zusammenfassung
- Forderungsmanagement ist dafür zuständig, dass offenstehende Forderungen beglichen werden
- Zahlungsausfälle sollen dadurch vermieden werden
- Bei Nichterfüllung erfolgen Mahnungen bzw. rechtliche Schritte