Der Forderungsverkauf beschreibt den Verkauf einer Forderung gegen sofortige Zahlung. Dies geschieht durch Festlegung des Kaufpreises per Kaufvertrag, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen für Rechtskäufe (§453 BGB). Die Erfüllung des Kaufvertrags geschieht durch Übertragung der Forderung. Mit dem Verkauf werden alle Rechte und Pflichten der Forderung auf den Käufer übertragen.

Im Gegensatz zur Forderungsabtretung, wird der Kaufpreis der Forderung beim Verkauf, direkt vom Käufer bezahlt. Somit dient der Forderungsverkauf in erster Linie der Zahlungsfähigkeit. Der bisherige Gläubiger muss daraufhin kein Forderungsmanagement mehr betreiben. Im allgemeinen Geschäftsbetrieb kommt es häufig zu Forderungsverkäufen, in folgenden Fällen:

  • Inkassogeschäfte
  • Factoring
  • Forfaitierung

Forderungsverkauf im Zusammenhang mit Inkassogeschäften

Wenn eine Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft wird werden alle Ansprüche und Inhalte derjenigen übertragen. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel unter der Summe der Forderung, da für das Inkassounternehmen ein gewisses Risiko entsteht. Der Forderungsverkauf ist eine von mehreren Varianten eines Inkassogeschäfts. Im Gegensatz zu anderen Inkassogeschäften lässt sich der Gläubiger hierbei komplett von der Forderung.

Forderungsverkauf bei Factoring

Beim Factoring handelt es sich um die permanente Übertragung bzw. den Verkauf von Forderungen an eine Factoring Gesellschaft (Unternehmen für Rechnungsabwicklung). Meistens handelt es sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem B2B Bereich, deren Laufzeit nicht länger als 3-4 Monate beträgt und die über eine hohe Bonität verfügen. Außerdem sollten sie frei von Rechten Dritter sein. Um einen derartigen Forderungsverkauf durchzuführen muss ein Factoringvertrag aufgesetzt werden, dessen Laufzeit normalerweise zwei Jahre oder mehr beträgt. Der Kaufpreis setzt sich aus der Höhe der Forderung abzüglich einer Factoringgebühr und entsprechenden Zinsen zusammen.

Forfaitierung und Forderungsverkauf

Im Vergleich zum Factoring läuft der Forderungsverkauf bei Forfaitierung nicht durchgehend, sondern anhand einzelner Fälle. Man unterscheidet dabei zwischen ”echter und unechter Forfaitierung”. Das Ausfallrisiko wird nur bei echter Forfaitierung komplett übertragen. Forderungsverkauf bei Forfaitierung findet normalerweise bei längerfristigen Forderung statt. Zum Beispiel bei:

Exportfinanzierungen

Die Forderung wird vom Exporteur an den Forfaitier verkauft

Leasing-Refinanzierung

Forderungen aus Leasinggeschäften werden verkauft

Finanzierung von PPP-Projekten

In Verbindung mit Public Private Partnerships werden Forderung von Projektgesellschaften an Banken abgetreten

Forderungsverkauf zusammengefasst:

  • BGB konformer Rechtskauf in Verbindung mit Forderungsübertragung
  • Dient in erster Linie der umgehenden Liquiditätsförderung
  • Findet Anwendung bei Inkassogeschäften, Factoring und Forfaitierung