Fondsgesellschaften

Fondsgesellschaften bieten ihren Kunden an, Kapital in Investmentfonds zu binden und die Anlagen zu betreuen. Dazu gehören auch weitere Dienstleistungen, wie die finanzielle Beratung der Anleger. Das eingesetzte Vermögen muss dabei als Sondervermögen gehandhabt werden.

Der Investor bekommt von der Fondsgesellschaft sogenannte Anteilsscheine ausgestellt, die sein Kontingent am Anlagekapital des Fonds bezeugen. Wichtig ist dabei die Transparenz des Unternehmens zu beachten. Stetige Berichte über Fortschritte, Erweiterungen und Tätigkeiten am Finanzmarkt sind ein guter Indikator für die Seriosität der jeweiligen Fondsgesellschaft.

Die verschiedenen Arten von Fonds

Publikumsfonds

Diese Art von Investmentfonds ist verpflichtet seine Kontingente offen darzubieten und verlangt eine Mindestanzahl von neun Aktionären. Dadurch hat jeder am Aktienhandel Beteiligte, die Möglichkeit, sein Kapital in diesen Fonds einzusetzen.

Spezialfonds

Im Vergleich zum Publikumsfonds, haben die Aktionäre bei dieser Art der Anlage, das Recht bei Entscheidungen die das Kapital betreffen, mitzuentscheiden. Diese Art von Fonds ist außerdem nur institutionellen Aktionären vorbehalten. Die Anzahl der Investoren und die Höhe des eingesetzten Kapitals werden jeweils bei Aushändigung der Vermögensreserve bestimmt.

Anlagevermögen ist gesondertes Kapital

Investmentfonds werden von den Fondsgesellschaften, aufgelegt, in Umlauf gebracht und betreut. Das eingesetzte Vermögen darf allerdings nicht dem Vermögen der Kapitalgesellschaft zugeordnet werden, sondern muss als Sondervermögen geführt werden. Dazu ist es notwendig, dass Anlagevermögen bei einer unabhängigen Bank zu deponieren. Das jeweilige Finanzinstitut übernimmt dabei auch die Abrechnungen von geführten Aktiengeschäften. Das angelegte Kapital ist durch die Führung als Sondervermögen, vor Insolvenz und anderen Risiken geschützt.

Die Vorteile von Investmentfonds

Das Positive an Investmentfonds ist die Möglichkeit in mehrere verschiedene Unternehmen zu investieren. In Deutschland muss ein Investmentfonds aus nicht weniger als 16 unterschiedlichen Wertpapieren bestehen. Außerdem senkt sich dadurch, für die Anleger, das Risiko Verluste zu erleiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Fondsgesellschaften stellen Investmentfonds zur Verfügung
  • Das Anlagekapital wird als Sondervermögen gehandhabt
  • Publikumsfonds sind öffentlich, Spezialfonds institutionell