Fundsters.de – gibt Statement zur neuen Regulierung des Crowdfundings ab

Zum Start in die neue Woche möchte ich euch ich euch ein Statement zur neuen Regulierung des Crowdfundings von FUNDSTERS wiedergeben.

Was ist FUNDSTERS?

FUNDSTERS kennt ihr schon aus meinem Bericht aus dem November 2013. Die Plattform ist im November 2012 gestartet und bietet Investoren, Beteiligungsgesellschaften und Business Angels die Möglichkeit, sich transparent im Rahmen eines standardisierten und geprüften Vertragswerks an chancenreichen Unternehmen zu beteiligen. Durch einen von der BaFin gebilligten Beteiligungsprospekt können Unternehmen auf FUNDSTERS auch ohne aufwändige und teure Erstellung eines eigenen Prospekts regulierungskonform Eigenkapitalinvestitionen von mehr als 100.000 Euro erhalten. Investoren nehmen im Rahmen einer Investition unbegrenzt am Gewinn sowie an Unternehmenswertsteigerungen teil. Das Risiko ist auf das eingesetzte Kapital begrenzt und es besteht keine Nachschuss- oder Rückzahlungspflicht. FUNDSTERS bietet Investoren damit erstmals die Möglichkeit sich ohne Mindestbeteiligungen ein breit diversifiziertes Startup-Portfolio aufzubauen. Venture Capital bietet enorme Renditechancen, birgt jedoch auch das Risiko des Totalausfalls und ist daher nicht zur Altersvorsorge geeignet. FUNDSTERS empfiehlt daher max. 10% Venture Capital Beimengung im Portfolio wachstumsorientierter Anleger.

FUNDSTERS begrüßt die neue Regulierung

Nun haben einige von euch sicher schon von der geplanten Regulierung zum Schutz von Kleinanlegern gehört. Zukünftig werden auch ein Großteil der Crowdinvesting-Plattformen von diesen neuen Pflichten und Kontrollmaßnahmen betroffen sein. FUNDSTERS ist zwar nicht betroffen, da ihr Modell jetzt schon regulierungskonform ist, sie haben aber trotzdem ein Statement dazu veröffentlicht:

Der Crowdinvesting-Markt in Deutschland hat lange Zeit keine spezielle Regulierung erfahren. Viele Plattformen konnten sich der Kontrolle der Aufsichtsbehörde (BaFin) durch spezielle Vertragsgestaltungen, wie zum Beispiel partiarische Nachrangdarlehen, entziehen und somit für ihre Startups die Erstellung kostenintensiver Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte umgehen. Dies wird sich im Rahmen des verabschiedeten Maßnahmenpakets zur Stärkung des Schutzes von Anlegern nun ändern, da zukünftig die Gesetze auch bei derartigen Formen greifen sollen. FUNDSTERS hat von Anfang an auf ein Modell gesetzt, dass nicht auf Ausnahmetatbeständen beruht, da wir der Meinung sind, dass insbesondere Privatinvestoren Sicherheit und Transparenz benötigen. Dazu gehört für uns auch, sich im Sinne eines nachhaltigen Geschäftsmodells nicht bewusst der Aufsicht durch die Behörden zu entziehen. Fundsters-Venture-Capital wäre von der Verschärfung der Regulierung für Crowdinvesting-Plattformen nicht betroffen, da unser Beteiligungsmodell schon jetzt den kommenden verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen der BaFin entspricht und sogar übererfüllt. FUNDSTERS ist aktuell die einzige Crowdinvesting-Plattform in Deutschland, die auch im kommenden Regulierungsrahmen Finanzierungen über eine Million Euro realisieren kann. Wir begrüßen die fortschreitende Professionalisierung des Crowdinvestingmarktes und werden in diesem Bereich auch weiterhin Standards setzen. “