Selbstständig im E-Commerce – Tipps zur Verpackungslizenz
Der Einstieg in die E-Commerce-Branche gelingt über diverse Shopsysteme relativ einfach. Gleichzeitig ist das Umsatzpotenzial hoch und mit dem richtigen Vertriebssystem können Sie so richtig durchstarten. In einem E-Commerce-Unternehmen fallen grundsätzlich von der Luftpolsterfolie bis hin zum klassischen Versandkarton aber auch jede Menge Verpackungen an. Deswegen sind Sie direkt vom deutschen Verpackungsgesetz betroffen und benötigen eine entsprechende Lizenz.
Warum Sie als Onlinehändler eine Lizenz benötigen
Seit 2019 ist in Deutschland das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Seither sind Unternehmen dazu verpflichtet, für die in Umlauf gebrachte Verpackungen eine Abgabe zu bezahlen. Für eine Tonne Karton fallen rund 200 Euro Gebühren an. In der Praxis bedeutet das also nichts anderes, als dass für den Verpackungsmüll bezahlt werden muss. Realisiert wird das über eine Verpackungslizenz, die sowohl klassische Unternehmen als auch E-Commerce-Betreiber benötigen. Die Lizenzen werden in Deutschland von verschiedenen Entsorgungsunternehmen angeboten. Die Beantragung dauert nur wenige Minuten und der Preis wird anhand der vorab gemeldeten Mengen berechnet.
Ausnahme beim Dropshipping
Eine Ausnahme von der Verpackungslizenz gilt beim Dropshipping. Hier treten Sie mit Ihrem Onlineshop lediglich als Vermittler zwischen den Kunden und dem Großhändler auf, wenn dieser seinen Sitz in Deutschland hat. Dabei sind Sie von der Pflicht zur Verpackungslizenz ausgenommen, da beim Dropshipping der Versender zur Verantwortung gezogen wird. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie das White Labelling nutzen und Ihr Markenname auf die Verpackung gedruckt wird. Die Verpackungslizenz ist nämlich nur für Unternehmen relevant, welche die Verpackung in den Verkehr bringen. Doch Achtung: Sobald der Dropshipping-Dienstleister im Ausland sitzt, gilt man als Importeur und muss seine Verpackungen lizenzieren!
Auch Kleinunternehmer und Start-ups sind verpflichtet
Von der Verpackungslizenz gibt es für deutsche E-Commerce-Unternehmer kaum eine Ausnahme. Wenn Sie keine Strafe riskieren wollen, sollte die Lizenz also direkt im Zuge der Gründung beantragt werden. Wenn Sie die Lizenz nicht abschließen, droht ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie die Verpackungslizenz ganz unbewusst vergessen haben. Unwissenheit schützt in diesem Fall nämlich nicht vor einer Strafe. Zudem droht ein Vertriebsverbot für Ihr Unternehmen, wenn die Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert sind.
Was ist LUCID?
LUCID ist das öffentliche Register der Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hier müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren, wenn Sie Verpackung in Umlauf bringen. Über das öffentliche Register kann dann auch geprüft werden, ob Sie Ihrer Pflicht nachkommen und die Abgaben entrichten. Wird in Deutschland ein neues E-Commerce-Unternehmen registriert, braucht es in sehr vielen Fällen auch eine Registrierung bei LUCID. Bleibt diese aus, kann es schnell einmal zu Nachfragen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister kommen. Sind Sie als Dropshipper tätig, muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
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