Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in der EU

Was Liefer- und Erwerbsschwellen für Startups bedeuten

Was es bei Lieferschwellen zu beachten gilt

Bei den Lieferschwellen geht es in erster Linie um den Versand bzw. den Transport von Waren und Gegenständen an einen Privatkunden, besser an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Kunden zwischen zwei EU-Staaten. Für diese Situationen haben die EU-Mitgliedsstaaten eine sogenannte Liefer- und Erwerbsschwelle festgelegt. Wird beispielsweise die Lieferschwelle überschritten, dann unterliegt die Lieferung im Bestimmungsland der Umsatzsteuer und nicht mehr der Umsatzsteuer aus dem Herkunftsland. Die Lieferschwelle wird kalenderjährig bestimmt und setzt sich aus dem Warenwert zusammen, der in diesem Zeitraum in ein Land zu einem Kunden gesendet wurde, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das Überschreiten der Lieferschwelle führt dazu, dass Absender der Lieferung die Umsatzsteuer nach den Bestimmungen des Ankunftslandes entrichten muss und sich dazu dort auch steuerrechtlich anmelden muss. Die Höhe der Lieferschwelle ist nicht einheitlich, sondern wird von Land zu Land selbst bestimmt. Zum Beispiel beträgt die Lieferschwelle nach Italien (von Deutschland) 35.000 Euro. Bis zu diesem Betrag wird die Umsatzsteuer nach deutschem Recht versteuert. Überschreitet das Gesamtvolumen des Startups Lieferungen nach Italien die Lieferschwelle, gilt ab diesem Zeitpunkt die italienische Umsatzsteuer. Dazu muss er in Italien eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Informationsstellen und zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern kann man sich über das Bundeszentralamt für Steuern holen.

Verzicht auf die Lieferschwelle möglich

Auf die Anwendung der Lieferschwelle kann man auch verzichten. Durch den Verzicht muss sich der Händler, sobald er etwas in das jeweilige Land liefert, dort für die Umsatzsteuer registrieren und diese nach den dort geltenden Regeln abführen. An diese Optiermöglichkeit ist der Lieferant danach wenigstens zwei Jahre lang gebunden. Die Option auf den Verzicht der Anwendung der Lieferschwelle kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Umsatzsteuer im Bestimmungsland niedriger ist als im Herkunftsland. Einen anderen Hintergrund hat die Erwerbsschwelle. Bedeutung hat die Erwerbsschwelle für sogenannte Kleinunternehmen, für von der Steuer befreite Unternehmen und für juristische Personen, die nicht der Steuerpflicht unterliegen. Bei der Erwerbsschwelle geht es um die Anschaffungen solcher Firmen. Diese Anschaffungen werden nicht zur Erwerbssteuer verpflichtet, wenn ihr Erwerb in einem Kalenderjahr die Erwerbsschwelle nicht überschreitet (für Deutschland beträgt die Erwerbssteuer 12.500 €).

Land Währung Lieferschwelle
Belgien EUR 35.000
Bulgarien BGN 70.000
Dänemark DKK 280.000
Deutschland EUR 100.000
Estland EUR 35.000
Finnland EUR 35.000
Frankreich EUR 35.000
Griechenland EUR 35.000
Irland EUR 35.000
Italien EUR 35.000
Kroatien HRK 270.000
Lettland EUR 35.000
Litauen EUR 35.000
Luxemburg EUR 100.000
Malta EUR 35.000
Niederlande EUR 100.000
Österreich EUR 35.000
Polen PLN 160.000
Portugal EUR 35.000
Rumänien RON 118.000
Schweden SEK 320.000
Slowakei EUR 35.000
Slowenien EUR 35.000
Spanien EUR 35.000
Tschechien CZK 1.140.000
Ungarn EUR 35.000
Vereinigtes Königreich GBP 70.000
Zypern EUR 35.000

(Quelle, Stand: 15.12.2016)

Was ist die Folge der Erwerbsschwelle

In einem solchen Fall trägt der Verkäufer die Umsatzsteuer. Und hier kommt dann wieder die Lieferschwelle zur Anwendung. Mit der Erwerbsschwelle soll der Kleinunternehmer entlastet werden, da ja eigentlich keine normale Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Auch auf die Anwendung der Erwerbsschwelle kann man verzichten. In einem solchen Fall wird die Umsatzsteuer beim Käufer fällig, ohne Rücksicht auf seine Erwerbssumme. Übrigens gilt weder die Lieferschwelle noch die Erwerbsschwelle beim Kauf neuer Fahrzeuge.

 

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