Als Fondsvermögen bezeichnet man das gesonderte Anlagekapital einer Kapitalgesellschaft, dass durch einen Investmentfonds verwaltet wird. Da dies treuhänderisch erfolgt, muss die die Betreuung des Sondervermögens zum Vorteil aller Investoren sein. Fondsvermögen setzt vor allem aus Wertpapieren, Anleihen und Zahlungsfähigkeit zusammen, doch kann individuell gestaltet werden.
Berechnung des Fondsvermögens
Fonds bestehen aus der Zusammensetzung von Wertpapieren oder Sachwerten wie z. B Immobilien.
Die Investoren legen ihr Vermögen darin an. Die Kapitalgesellschaft legt das Geld der Anleger, ausgehend von der Zusammensetzung des Fonds, daraufhin wieder in die Werte der jeweiligen Bestandteile an. Der Gesamtbetrag des Fondsvermögens setzt sich also aus allen Anteilen des Fonds zusammen. Wenn beispielsweise eine Emissionsgesellschaft einen Fond zusammenstellt, der in erster Linie auf dem deutschen Markt aktiv sein soll, kann sich dieser wie folgend aussehen:
- VW Aktie (40 Prozent)
- Borussia Dortmund Aktie (30 Prozent)
- Commerzbank Aktie (30 Prozent)
Um den Fonds in Umlauf zu bringen werden von den Investoren 100 Millionen Euro angelegt. In den darauffolgenden Zeiten erfahren die gekauften Aktien Kurssteigerungen. So legt VW um 10 Prozent, Borussia Dortmund um 5 Prozent und die Commerzbank um ein Prozent zu. Die Wertsteigerung des Fonds läge dann bei + 5,8 Millionen Euro, wie an folgendem Rechenbeispiel sichtbar wird:
40 Millionen (VW) + 10 % = 44 Millionen
30 Millionen (BVB) + 5% = 31,5 Millionen
30 Millionen (SAP) + 1% = 30,3 Millionen
Gesamtvermögen = 105,8 Millionen Euro
Fondsvermögen bei Immobilienfonds
Bei Immobilienfonds erfolgt aufgrund eines fehlenden Börsenkurses keine tägliche Bewertung. Das Vermögen wird hierbei dagegen, durch den gesamten Ertragswert aller im Fonds mit inbegriffenen Immobilien errechnet. Dazu zählen folgende Kriterien:
- Wert und Größe des Grundstücks
- Durchschnittliche Wertsteigerung
- Miteinnahmen
- Kosten für Unterhaltung
- Multiplikator (Faktor zur qualitativen Bewertung der Immobilie)
Die Teilhaber des Immobilienfonds sind gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Daten über Vermögen und Ertrag des Fonds zu erheben und diese offenzulegen.
Im Falle einer Insolvenz
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Emissionsgesellschaft haben Gläubiger kein Recht auf das geführte Fondsvermögen zuzugreifen, da dieses als Sondervermögen gehandhabt wird und somit nicht der Gesellschaft gehört. Die jeweiligen Konten müssen deshalb explizit voneinander getrennt sein.
Kurzfassung
- Zum Fondsvermögen gehören sämtliche Wertpapiere und Sachwerte die im Fonds mit inbegriffen sind
- Das Fondsvermögen von Wertpapieranlagen muss täglich, das von Immobilien, in bestimmten Zeitabständen festgestellt werden.
- In Fonds angelegtes Vermögen und Kapital der Emissionsgesellschaft müssen separat geführt werden.