Start-Up gründen: Diese Versicherungen sollten abgeschlossen werden

Bei der Gründung eines Unternehmens müssen verschiedene Überlegungen getroffen werden. Neben der Aufstellung eines Finanzplans, der Entscheidung für eine Rechtsform und der Standortwahl spielen auch die passenden Versicherungen eine wichtige Rolle. Welche davon relevant sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Private Versicherungen für Gründer
Wer sich selbstständig macht, sollte sich sowohl privat als auch seine unternehmerische Tätigkeit absichern. Nur so kann ein optimaler Versicherungsschutz gewährleistet werden. Weitere Informationen dazu bietet unter anderem der ultimative Start-up-Guide von Lexware, der auf die verschiedenen Versicherungen näher eingeht.
Eine Krankenversicherung ist Pflicht
Im privaten Bereich ist die Kranken- und Pflegeversicherung unverzichtbar. Sie wird vom Staat vorgeschrieben und muss deswegen unbedingt abgeschlossen werden. Selbstständige können sich freiwillig bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Da es keinen Arbeitgeber gibt, zahlen sie aber dann auch den kompletten Beitrag allein. Einen Sonderfall stellt die Gruppe der Künstler und Publizisten dar. Sie kann sich bei der Künstlersozialkasse melden, die dann den Arbeitgeberanteil trägt. Alternativ können sie auf eine private Krankenversicherung ausweichen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Beiträge im Alter in der Regel ansteigen. Wenn sich das Unternehmen nicht wie gewünscht entwickelt, kann das eine große finanzielle Belastung bedeuten.
Weitere private Versicherungen können sinnvoll sein
Neben der Krankenversicherung sollten sich Selbstständige auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Haftpflicht und eine private Altersvorsorge kümmern. Für letzteres gibt es verschiedene Lösungen, wie die kapitalbildende oder die fondsgebundene Rentenversicherung. Überdies ist es möglich, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Künstler und Publizisten sind hingegen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Das Unternehmen richtig absichern
Gründer sollten sich aber nicht nur privat versichern, sondern auch ihre unternehmerische Tätigkeit ausreichend schützen. Infrage kommen unter anderem eine Betriebshaftpflicht, eine Berufshaftpflicht oder eine Inventarversicherung.
Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Haftpflichtrisiken
In seiner Freizeit ist der Unternehmer durch die Privathaftpflicht abgesichert. Entsteht der Schaden im beruflichen Umfeld, weist diese aber in der Regel Forderungen zurück. Deswegen muss eine separate Betriebshaftpflicht her. Sie deckt nicht nur die Haftpflichtrisiken des Gründers, sondern auch Haftpflichtschäden von eventuellen Mitarbeitern ab und sollte deswegen unbedingt abgeschlossen werden. Bereits kleine Unfälle können schließlich große finanzielle Schäden nach sich ziehen.
Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen
Auch eine Berufshaftpflicht springt ein, wenn ein Unternehmer einem Dritten einen Schaden zufügt. Sie richtet sich im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht aber an bestimmte Berufsgruppen, mit deren Tätigkeit ein besonders hohes Risiko einhergeht. Dementsprechend sind Gründer in bestimmten Branchen sogar zum Abschluss der Berufshaftpflicht verpflichtet. Dazu gehören Steuerberater, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer.
Inventarversicherung für Unternehmen mit Sachwerten
Wer ein eigenes Büro angemietet hat oder eine Produktionshalle besitzt, wird dort auch einiges an Möbeln, Maschinen und anderen Sachwerten unterbringen. All diese Dinge können durch ein einziges Ereignis Schaden nehmen, sodass alles neu angeschafft werden muss. Wenn es beispielsweise zu einem Brand oder einer Flut kommt, wird vieles davon unbrauchbar. Mit einer Inventarversicherung schützen sich Unternehmen vor hohen finanziellen Schäden in einem solchen Fall.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Unternehmerische Tätigkeiten sind mit verschiedenen Risiken verbunden. Eines davon besteht darin, in einen Rechtsstreit zu geraten. Das kann auch passieren, wenn gar nicht gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Um unberechtigte Forderungen abzuwehren oder sich bei berechtigten Klagen optimal vertreten zu lassen, sollten Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

