Wie Gründer Gewerbeflächen richtig mieten
Was gilt es für Startups vor dem Abschluss eines Gewerbemietvertrages zu beachten?
Wer für sein neues Unternehmen Gewerbeflächen oder Gewerberäume benötigt, steht häufig vor der Frage, ob er die Immobilien mieten oder pachten soll. Gegenüber dem Kauf haben das Mieten bzw. das Pachten von Gewerberäumen ähnliche Vor- bzw. Nachteile. So ist der Startup beim Mieten und beim Pachten flexibler in der Laufzeit und es bindet kein Kapital von seinem Unternehmen. In der Regel sind Veränderungen an dem Standort sehr leicht möglich. Der Unterschied zwischen Mieten und Pachten hingegen ist einfach erklärt. Bei der Pacht zieht man einen Ertrag oder Gewinn direkt aus der Immobilie. Klassische Beispiele für das Pachten sind eine Gaststätte oder ein Jagdrevier. Wer dagegen Büros, Produktions- oder Lagerhallen benötigt, der wird zum Mieter. Das Mietrecht auch für den Gewerbetreibenden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Es unterscheidet sich in das allgemeine Mietrecht, das Wohnraummietrecht, das Gewerberaummietrecht und das Mietrecht über unbebaute Grundstücke.
Was gilt es beim Gewerbemietvertrag zu beachten?
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält demnach Regelungen, die für alle Mietverhältnisse allgemein gelten, Bestimmungen, die sich nur auf das Mieten von Wohnraum, Gewerbe und Grundstücken beschränkt. In der Bundesrepublik Deutschland genießt der Mieterschutz im Wohnraummietrecht einen hohen Stellenwert. In diesem Bereich des Mietrechts sind die Aspekte, die ein Vermieter und ein Mieter vereinbaren dürfen, sehr eng festgelegt. Anders sieht es im Gewerbemietrecht aus. Hier kann der Startup durch geschickte Verhandlungen und großes Fachwissen gute Konditionen für sich erreichen. Grundsätzlich gilt: Im Gewerberaummietvertrag lassen sich die meisten Punkte frei verhandeln. Zunächst gilt es für den Gründer eine geeignete Gewerbeimmobilie zu suchen. Dazu kann er sich direkt an den Vermieter wenden oder sich auf seriösen Immobilienportalen wie gewerbeimmobilien.jll.de nach passenden Räumen umsehen.
Welche Punkte müssen im Mietvertrag geregelt sein?
Im Gewerbemietrecht gelten zum Beispiel andere Kündigungsfristen als im Wohnraummietrecht. Der Startup sollte sich vor dem Abschluss des Vertrages genau überlegen, ob er einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag abschließen möchte und welche Kündigungsfrist für ihn am günstigsten ist. Bei diesen Überlegungen sollte der Unternehmensgründer berücksichtigen, dass gerade in der Anfangsphase eines Startups viele Veränderungen eintreten können. So sollte der Mietvertrag eine Untervermietung generell erlauben. Usus ist, dass das Mietobjekt im Mietvertrag genau bestimmt sein muss. Das betrifft sowohl die Größe als auch die Räume und ihre Lage. Verhandelbar ist grundsätzlich, wer für die Instandhaltung und die Instandsetzung zuständig ist. Zentraler Punkt für einen Unternehmensgründer ist die Höhe des Mietzins. Verschiedene Modelle sind denkbar. Von der Festmiete über eine Indexmiete, eine Staffelmiete bis zu einer Umsatzmiete, die sich am Erfolg des Startups orientiert.