Frachtbrief
Der Frachtbrief ist ein Dokument, dass wichtige Informationen zu den transportierten Gütern beinhaltet. Seit dem Jahre 1998 ist dieser jedoch nach dem Transportrechtsreformgesetz nicht mehr zwingend notwendig. Das Mitführen eines Frachtscheins geschieht freiwillig. Alternativ können andere Warenbegleitpapiere zur Ausweisung des Transportguts dienen. Der Frachtführer hat jedoch nach §408 HGB, das Recht vom Warenabsender die Aushändigung eines Frachtscheins zu verlangen.
Zu den wesentlichen Inhalten eines Frachtbriefs gehören:
- Namen und Adressen des Absenders, Transporteurs und Empfängers
- An- und Abnahmestellen zzgl. Datumsangaben
- Beschreibung der geführten Ware (Art, Gewicht, Maße, besondere Hinweise etc.)
- Preise, Kosten und Zahlungsart
- Für den Zoll relevante Informationen
- Bestimmungen zur Beförderungsart
Weitere Informationen können je nach Bedarf hinzugefügt werden. Der Frachtbrief muss zudem 3fach ausgestellt werden. Das Original kommt wird als Warenbegleitdokument genutzt, Frachtführer und Absender bekommen jeweils eine Kopie ausgestellt. Der Frachtbrief ist nur in dieser Ausführung vollständig und muss vom Absender unterzeichnet worden sein.
Internationaler Güterverkehr
Beim grenzüberschreitenden Warentransport unterliegen Frachtbriefe anderen Vorschriften, z. B:
- tritt bei Eisenbahntransporten das sog. CIM-Übereinkommen in Kraft
- gilt bei Straßentransporten das sog. CRM-Abkommen
- werden Lufttransporte entweder durch das Warschauer Abkommen oder die allg. Beförderungsbedingungen der IATA bestimmt.
In einigen Fällen können durch diese Bestimmungen, die Anforderungen an die Inhalte von Frachtbriefen beeinflusst werden. Die Übereinkommen unterliegen ihren jeweiligen Richtlinien.
Die Funktion des Frachtbriefs
Der Frachtbrief dient in erster Linie der Dokumentation und Ausweisung der beförderten Ware und beinhaltet Daten zur Fahrtstrecke sowie weitere relevante Informationen. Durch Unterzeichnung beider Parteien erhält er seine Gültigkeit und Funktion als Beweismittel. Der Frachtbrief soll dem Frachtführer den Erhalt optisch, einwandfreier Ware garantieren. Falls eine Überprüfung der Ware nicht möglich ist, sollte dies auf dem Frachtbrief festgehalten werden. Zusätzlich hat der Frachtbrief auch die Funktion einer Quittung und dient im Zahlungsverkehr als Beweismittel.
Frachtbrief Zusammenfassung:
- Der Frachtbrief ist ein sog. Warenbegleitdokument
- Die Ausstellung ist nur auf Nachfrage erforderlich
- Die Vorschriften für Frachtbriefe finden sich im HGB und internationalen Vereinbarungen
- Dient als Beweismittel und Quittung